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Verhinderungspflege

Oft brauchen auch Pflegende Angehörige eine Auszeit, wollen einen Urlaub antreten oder sind kurzfristig nicht in der Lage für den Pflegebedürftigen "da zu sein". Damit in solchen Situationen die optimale Pflege weiter gewährleistet werden kann, besteht die Möglichkeit eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, als so genannte "Verhinderungspflege".

Professionelle oder private Ersatzpflege
Im Rahmen der Verhinderungspflege wird im Bezug auf die Kostenübernahme durch die Pflegekasse die Unterscheidung getroffen, ob eine Person auf nicht gewerblicher Basis (z.B. ein anderer Verwandter) die Ersatzpflege leistet, oder ob eine professionelle Pflegekraft dafür hinzugezogen wird. Übernimmt ein anderer Verwandter den Pflegedienst, so werden im Rahmen der Pflegegeldzuzahlung die Kosten auch nur bis zu dem Betrag erstattet, der für die jeweilige Pflegestufe vorgesehen ist.
Wird die Ersatzpflege hingegen von einer ausgebildeten Pflegekraft übernommen, so können Kosten von bis zu 1432 € übernommen werden, falls diese tatsächlich innerhalb der 4 Wochen anfallen sollten.

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